Patienteninformation zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Liebe Patientinnen und Patienten,

 

der Deutsche Bundestag hat am 10.07.2026 das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Nach unserer Einschätzung wird dieses Gesetz erhebliche Auswirkungen auf die ambulante medizinische Versorgung haben. Bereits heute bestehen vielerorts lange Wartezeiten auf Facharzttermine. Wir befürchten, dass sich diese Situation in den kommenden Monaten weiter verschärfen wird.

Da uns Transparenz wichtig ist, möchten wir Ihnen frühzeitig erläutern, warum wir diese Entwicklung mit großer Sorge betrachten und welche Auswirkungen sie voraussichtlich auch auf unsere Praxis haben wird.

 

Wie wird die ambulante Versorgung geplant?

 

Bereits im Jahr 2025 haben wir Sie im Rahmen einer Patienteninformation sowie in einem Interview mit der Saarbrücker Zeitung auf die zunehmende Begrenzung der ambulanten Versorgungskapazitäten hingewiesen.

Die ambulante Versorgung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen geplant. Grundlage hierfür ist die sogenannte Bedarfsplanung. Für jede Region wird festgelegt, wie viele Ärztinnen und Ärzte eines Fachgebiets für eine ausreichende Versorgung erforderlich sind.

Für den Landkreis St. Wendel sind beispielsweise drei dermatologische Vertragsarztsitze vorgesehen. Zwei dieser Sitze werden von unserer Praxis besetzt, der dritte von der Praxis Dr. Thewes.

Mit dieser Bedarfsplanung ist zugleich eine Budgetierung verbunden. Jede Praxis erhält für die Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten ein begrenztes Honorarvolumen. Werden mehr Patientinnen und Patienten behandelt als ursprünglich vorgesehen, werden viele dieser zusätzlichen Leistungen nur noch zu einem sehr geringen Anteil vergütet. Während hierfür vor einigen Jahren teilweise noch bis zu 50 % der regulären Vergütung gezahlt wurden, liegt die Vergütungsquote heute vielfach unter 10 %. Eine wirtschaftlich kostendeckende Versorgung ist für eine Mehrarbeit oberhalb des festgelegten Budgets auf dieser Grundlage nicht mehr möglich.

 

Warum konnten wir trotzdem mehr Patientinnen und Patienten versorgen?

 

Trotz dieser Einschränkungen war es uns in den vergangenen Jahren möglich, deutlich mehr Menschen zu behandeln, als es unser eigentlicher Versorgungsauftrag vorsieht. Konkret versorgen wir jedes Quartal rund 3.000 Patientinnen und Patienten mehr, als nach der Bedarfsplanung vorgesehen wären.

Möglich wurde dies, weil bestimmte politisch gewünschte Leistungen bislang außerhalb der Budgetierung vergütet wurden (sogenannte extrabudgetäre Vergütung). Hierzu zählen unter anderem:

  • ambulante Operationen von Hauttumoren,
  • Termine in der offenen Sprechstunde,
  • Hausarztvermittlungen,
  • Termine über die Terminservicestelle sowie
  • das Hautkrebsscreening.

Diese Leistungen wurden auch dann regulär vergütet, wenn das Praxisbudget bereits ausgeschöpft war.

Dadurch konnten wir die hohen Verluste innerhalb des Budgets zumindest teilweise ausgleichen und gleichzeitig unsere Behandlungskapazitäten entsprechend dem hohen Anfragendruck bei Praxisschließungen in den umliegenden Planungsbereichen erweitern. Dennoch erbringen wir bereits heute jedes Jahr in hohem Maß ärztliche Leistungen, die nicht vergütet werden.

 

Was ändert sich nun?

 

Nach den nun beschlossenen gesetzlichen Änderungen sollen zahlreiche bisher extrabudgetär vergütete Leistungen künftig in die reguläre Budgetierung einbezogen werden. Gleichzeitig zeichnen sich weitere Regelungen ab, nach denen ärztliche Leistungen grundsätzlich nicht mehr ohne Vergütung erbracht werden sollen.

Für unsere Praxis bedeutet dies, dass wir die bisher zusätzlich erbrachten Behandlungskapazitäten künftig nicht mehr aufrechterhalten können und dürfen.

Praxen, die bislang über ihren eigentlichen Versorgungsauftrag hinaus zusätzliche Patientinnen und Patienten behandelt haben, werden von diesen Änderungen besonders betroffen sein.

 

Welche Folgen hat das für Sie?

 

Nach derzeitigem Stand müssen wir uns auf spürbare Veränderungen einstellen.

Voraussichtlich werden

  • Wartezeiten auf Termine weiter zunehmen,
  • die offene Sprechstunde nicht mehr in der bisherigen Form angeboten werden können, und
  • unsere vertragsärztlichen Sprechstunden reduziert werden müssen.

Selbstverständlich werden wir weiterhin alles daransetzen, medizinisch dringliche Erkrankungen – insbesondere Hautkrebserkrankungen oder andere zeitkritische Befunde – bevorzugt zu versorgen. Die konkrete Umsetzung dieser Steuerung ist aktuell noch in Arbeit, voraussichtlich werden wir Online-Angebote ausbauen.

 

Warum bereitet uns diese Entwicklung Sorgen?

 

Aus unserer Sicht stellt das Gesetz einen grundlegenden Wandel der ambulanten Versorgung dar. Während bislang in erster Linie der medizinische Behandlungsbedarf darüber entschied, wie viele Patientinnen und Patienten versorgt wurden, werden künftig finanzielle Vorgaben einen deutlich größeren Einfluss auf das tatsächliche Versorgungsangebot haben.

Der medizinische Bedarf wird jedoch nicht geringer. Im Gegenteil: Die alternde Bevölkerung sowie die steigende Zahl insbesondere von Hautkrebserkrankungen führen seit Jahren zu einem zunehmenden Behandlungsbedarf, der bereits jetzt zu massiven Terminwartezeiten führt, trotz „Überangebot“ auch in unserer Praxis. Gleichzeitig steigen die Kosten für Personal, Energie, Mieten und medizinische Infrastruktur kontinuierlich. Unter diesen Rahmenbedingungen sehen wir die ambulante Versorgung vor erheblichen Herausforderungen.

Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Unser Ziel bleibt es, die dermatologische und phlebologische Versorgung in unserer Region auch unter den veränderten Rahmenbedingungen bestmöglich sicherzustellen.

Wir werden unsere Praxisorganisation anpassen, digitale Angebote weiterentwickeln und unsere vorhandenen Kapazitäten so einsetzen, dass Patientinnen und Patienten mit dringendem Behandlungsbedarf weiterhin möglichst zeitnah versorgt werden können.

Über notwendige Änderungen werden wir Sie frühzeitig und transparent informieren.

 

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis.

 

Ihre

Familie Salzmann